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Aktueller Projektstand
UVEK erteilt Plangenehmigung
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 31. Januar 2012 die Plangenehmigungsverfügung (PGV) für den Ausbau der A1 Nordumfahrung Zürich mit einer dritten Röhre durch den Gubrist erteilt. Gegen den Entscheid können die Berechtigten innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Die Medienmittelung finden Sie hier.